Können Sie mich bei der Verhandlung mit meiner Krankenversicherung unterstützen?
Um Ihrer Krankenversicherung den Vorteil einer Ayurveda-Kur zu verdeutlichen, zählen logischerweise nur Fakten. Aus diesem Grund haben wir ca. 20 Veröffentlichungen aus medizinischen Fachzeitschriften zum Thema Ayurveda zusammengestellt, die sich für Gespräche und Präsentationen vor Krankenversicherern, Beihilfestellen und auch zur Information für Ihren behandelnden Arzt eignen. In den meisten dieser Artikel finden sich auch wissenschaftliche Studien über Heilerfolge.
Leider und für uns unverständlicherweise ist es nach dem deutschen Heilmittelwerbegesetz weder gestattet, den betroffenen Patienten gegenüber auf vorhandene Studien hinzuweisen, noch ihnen diese zur Verfügung zu stellen, nicht einmal auszugsweise. Auf Grund des gleichen Heilmittelwerbgesetzes dürfen diese Studien jedoch den so genannten medizinischen Fachkreisen, wie Ärzten, Apothekern, Heilpraktikern und anderen Mitarbeitern im Gesundheitswesen zugänglich gemacht werden.
Gegen eine Kostenerstattung von € 15,- (bitte bei der Bestellung als Verrechnungsscheck beifügen) versenden wir diese Dokumentationsmappe auf Wunsch z.B. an Ihren Arzt, Apotheker oder an den Sachbearbeiter Ihrer Krankenversicherung.
Außerdem können Personen, die zu den medizinischen Fachkreisen gehören, diese Informationen auf unserer Internetpräsentation für Fachkreise finden. Dazu müssen sie sich entsprechend registrieren und erhalten dann einen Zugangscode.
Des weiteren senden wir Ihnen gegen eine Gebühr von € 7,50 Fotokopien von einigen relevanten Gerichtsurteilen zu, die zugunsten unserer Kunden entschieden wurden, so dass sie die Kosten für ayurvedische Heilbehandlungen von ihrer Krankenversicherung im Einzelfall rückerstattet bekommen haben.